Juristen und Social-Media

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Vorab: Was ich hier schreibe stellt in keiner Weise eine Rechtsberatung dar oder ersetzt eine solche.

So – nachdem ich mich jetzt erstmal von vorne bis hinten abgesichert habe wären wir auch schon beim eigentlichen Problem angelangt: Social Media und Juristen. Die Kombination scheint seit einiger Zeit nämlich überhaupt nicht mehr zu harmonieren.

Ich wollte mich eigentlich komplett raushalten aus der aktuellen Debatte – wenn da nicht folgende Situation auf Instagram gewesen wäre: Ein 13-jähriges Mädchen mit ca. 35 Follower markiert in ihrem Post ihr Freundin und schreibt unter den Post: „Werbung da Personennennung“. Spätestens da musste ich – zugegebener weise – eine bisschen lachen. Wo sind wir denn angekommen?

Aber ein paar Stunden später in denen ich mir diverse Abmahnungsfälle und Urteile angeschaut hatte verging mir das lachen. Laut aktueller Lage könnte ich dem Mädchen nicht zu 100 Prozent versichern dass ihre Kennzeichnung überflüssig ist. Wie verrückt ist das denn bitte?

Hier mal meine Antworten bezüglich der Markierungen von Werbung bei Instagram:

„Bin ich als private Person betroffen von Abmahnungen?“

Tja Leute – das scheint ganz alleine beim „Verband Sozialer Wettbewerb“ zu liegen. Bisher wurden hier meist Accounts / Influencer abgemahnt die aus der Sache tatsächlich einen kommerziellen Nutzen ziehen (könnten). Da wohl aktuell aber auch Accounts mit weniger als 4000 Abonnenten Post von den Herrschaften bekommen wäre ich mir da auch nicht mehr ganz so sicher.

„Wer ist der „Verband Sozialer Wettbewerb“?“

Hinter dem Verband stecken Anwälte die in der aktuellen rechtlichen Grauzone anscheinend Ihr gefundenes Fressen gefunden haben.

Ich bin grundsätzlich immer dafür bei Kooperationen oder gesponserten Inhalten richtig zu markieren. Es ist für mich allerdings alles andere als schlüssig warum ich wenn ich mir selbst eine Eskadron Schabracke ( Oh Oh sie hat einen Namen benutzt – darf sie das??) kaufe und die Marke markiere dies als Werbung kennzeichnen muss.

Noch viel lustiger wird es aber wenn Personenmarkierungen ins Spiel kommen: Es gibt tatsächlich schon bekannte Fälle in denen der Verband Personen abmahnt, da sie beispielsweise ihren Freund im Bild verlinken. Da ziehe ich persönlich bei mir dann aber die Grenze.

„Wie markiere ich denn nun richtig?“

Die Frage wird euch laut aktuellem Stand wohl keine Person mit Sicherheit beantworten können. Mein Tipp: Bei allen Posts in denen klar ein Produkt einer bestimmten Marke zu erkennen ist die Kennzeichnung Werbung voran stellen. Ob ich das bei auf meinem privaten Profil oder einem Account mit nur einer sehr geringen Zahl von Followern machen würde? Wahrscheinlich eher nicht.

Ich selbst habe das soweit bei allen Beiträgen die in der kleinsten Weise kritisch werden könnten schon getan. Garnicht nervig und überhaupt kein Zeitaufwand.

Am Ende des Tages bleibt uns einfach nur zu hoffen dass sich hier schnell etwas ändert und die Rechtslage endlich handfest geklärt wird. Ich kann mir einfach schlecht vorstellen dass Instagram, Facebook und co. das einfach ins Leere laufen lassen – denn geht dann nicht die eigentliche Idee von Social Media endgültig verloren? – Seine Freunde und Bekannte schnell, einfach und unkompliziert an seinem Leben teilhaben zu  lassen?

 

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